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Bildlizenzen und Abmahnwelle PDF Drucken E-Mail

Aus gegebenem Anlass wollen wir speziell unsere Autohauskunden darüber informieren, daß auch Bildmaterial aus der Herstellerdatenbank (z.B. CD-Portal) nur für eine bestimmte Zeit lizenziert worden sein kann und es bei Verwendung dieses Materials zu einer kostspieligen Abmahnung kommen kann!

 

Bitte überprüfen Sie unbedingt die verwendeten Bilder auf Ihrer Homepage und stellen Sie sicher, daß die Lizenzrechte beim Hersteller bzw. bei Ihnen selbst liegen und diese nicht ausgelaufen sind! Wir bzw. die Hersteller geben gerne Auskünfte auf was besonders zu achten ist!

 
Archivierungspflicht für eMails PDF Drucken E-Mail
Leider ist die Tatsache, daß auch eMails archiviert werden müssen, den meisten Unternehmen unbekannt oder wird bewußt ignoriert. Dabei drohen bei Mißachtung der gesetzlichen Regelung empfindliche Strafen!

Vereinfacht ausgedrückt ist nach den handels- und steuerrechtlichen Vorschriften (§ 257 Handelsgesetzbuch und § 147 Abgabenordnung) alles archivierungspflichtig, was für eine steuerliche Überprüfung und die Ordnungsgemäßheit der Buchhaltung bedeutsam ist. Das schließt die gesamte Unternehmenskorrespondenz, die sog. 'Handelsbriefe' in die Archivierung mit ein.

Als 'Handelsbriefe' werden sämtliche Schriftstücke (ob gedruckt oder digital) bezeichnet, die ein Handelsgeschäft betreffen.
Da es nahezu unmöglich ist eine automatische Selektierung vorzunehmen, ob ein eMail als Handels- oder Geschäftsbrief anzusehen ist, bleibt nur die Archivierung des gesamten Mailverkehrs!

Die Aufbewahrungspflicht beträgt sechs Jahre (für finanzamtrelevante Daten sogar 10 Jahre) und beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Handelsbriefe abgesandt beziehungsweise empfangen wurden.

Lässt ein Unternehmer die Frage der Archivierung außer Acht, stellt dies einen Verstoß der Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten dar. Unter Umständen kann eine fehlende Archivierung der entsprechenden E-Mails aber auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (§ 283b Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch)!

Sprechen Sie uns an - mit dem sercosys-Mailserver bieten wir Ihnen eine sichere und günstige Möglichkeit der Mailarchivierung und noch viele weitere Vorteile im Mailverkehr (z.B. Spam-Filter, Zentralsignatur, u.v.m.)!

 
Abmahnung vermeiden PDF Drucken E-Mail

Wenn Sie eine Webseite ins Internet stellen (oder durch uns erstellen lassen), unterliegt Diese automatisch verschiedenen gesetzlichen- und rechtlichen Bestimmungen und Vorschriften.
Die folgenden Hinweise stellen keine Rechtsberatung dar, sondern sollen als Anregung angesehen werden, was alles alles zu beachten sein könnte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit - ohne Gewähr - Irrtum vorbehalten):


Impressumspflicht:

Eine Anbieterkennzeichnung (das sog. Impressum) ist für jede (gewerbliche) Webseite Pflicht! Auch bei Privat- oder Vereinsseiten ist wenigstens die 'Minimalversion' eines Impressums zu empfehlen (Name, Anschrift, eMail, Tel.).

Für gewerblich betriebene Internetseiten sind zusätzliche Pflichtangaben notwendig, wie z.B. Name des Geschäftsführers, Handelsregisternummer und Gericht (falls im Handelsregister eingetragen), Umsatzsteuer ID-Nr. (zur Sicherheit auch die Steuernummer - noch keine Pflicht) und ggf. weitere Angaben.

Generell sollte das Impressum möglichst als solches gekennzeichnet und von jeder Seite aus leicht zugänglich sein!

Datenschutz:
Falls auf der Webseite Userdaten gespeichert werden (z.B. Newsletter) kann es notwendig sein, eine Erklärung zum Datenschutz zu hinterlegen. Diese kann im Impressum hinterlegt werden.

Nutzung von Bildern und Texten:
Die Verwendung von Bildern, Fotos, Logos, Landkarten aber auch Texten aus dem Internet ist eine der teuersten 'Sünden'! Generell ist davon auszugehen, daß sämtliche Bilder und Texte einem Copyright unterliegen und bei Verwendung einen sog. Contentdiebstal darstellen (Copyrightverletzung)!
Nutzen Sie ausschließlich Bilder und Texte, deren Verwendung ausdrücklich erlaubt ist!
Info: Wir erstellen für Sie sehr günstig eine individuelle Anfahrtsskizze - bitte kopieren Sie NIEMALS eine Landkarte bzw. einen Ortsplan (auch nicht von Online-Diensten wie z.B. Map24 oder Falk-Online o.ä.)!

Info für unsere Autohauskunden:
Der Hinweis auf TÜV-Service stellt evtl. ebenfalls eine abmahnwürdige Wettbewerbswidrigkeit dar!
Im Rahmen der Werbung für hoheitliche Leistungen wie z.B. die 'Hauptuntersuchung' nach §29StVZO, müssen Sie darauf hinweisen, daß die Leistungen nur im Namen und zur Rechnung einer amtlich anerkannten - und Namentlich zu benennenden - Überwachungsorganisation erbracht werden oder daß externe Prüfingeneure einer amtlich anerkannten - und Namentlich zu benennenden - Überwachungsorganisation die vorbeszeichneten Leistungen erbringen.
Andernfalls entsteht der irreführende Eindruck, daß Sie selbst berechtigt sind, diese Leistungen zu erbringen, was nicht der Fall ist!

Externe Links:
Verlinkungen auf externe Seiten sind (trotz der Verwendung eines sog. 'Disclaimers' im Impressum) regelmäßig auf Qualität und rechtmäßigkeit der Inhalte zu prüfen! Sie haben eine Sorgfallspflicht und haften auch für Inhalte von externen Seiten!

Für weiter Hinweise und Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne per eMail zur Verfügung. Gerne liefern wir Ihnen auch Links zu weiterführenden Informationen zu den einzelnen Punkten .

Beachten Sie bitte auch unsere Hinweise zum Thema:
Archivierungspflicht von eMails und
Pflichtangaben in eMails (Signatur)

 

 
Pflichtangaben in eMails PDF Drucken E-Mail
Seit dem 1. Januar 2007 gilt das neue "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschafts-register sowie das Unternehmensregister", kurz EHUG. Wie in gedruckten Geschäftsbriefen schon lange der Fall, soll nun auch die elektronische Post mit Pflichtangaben über das Unternehmen versehen werden.

Ein Versäumnis kann für Geschäftstreibende teuer werden: Bis zu 5.000 Euro Zwangsgeld werden für eine zu kurze Signatur fällig!

 

Zu den Pflichtangaben gehören Handelsregisterangaben wie Registergericht, dessen Abteilung, Firmenname und Sitz, Rechtsform sowie vertretungsberechtigte Personen. Das sind beispielsweise Geschäftsführer, Vorstand oder Prokuristen. Auch Kontaktdaten wie Mail-Adresse, Homepage, Telefon- und Faxnummer sind sinnvoll. Die Daten müssen allerdings direkt in der E-Mail enthalten sein; ein Link auf das Impressum einer Webseite reicht nicht aus.

Das EHUG trifft auf alle E-Mails zu, die an Behörden, Geschäftspartner und Kunden adressiert sind. Dazu gehören auch Newsletter, die anders als Postwurfsendungen an bestimmte Adressaten gerichtet sind.

In der Pflicht sind Einzelkaufleute, Handels- und Partnerschaftsgesellschaften sowie eingetragene Genossenschaften inklusive aller Mitarbeiter. Doch nicht jeder Berufstätige ist von dem Gesetz betroffen: Selbstständige Freiberufler beispielsweise werden nicht in die Pflicht genommen, soweit sie nicht in Partnerschaftsgesellschaften oder ähnlichem organisiert sind. Ebenso gemeinnützige Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, so genannte GbRs.

 


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